Termine 2021: 14.06. – 18.06.2021 Münster
Kosten: 649 €
Termine 2021: 14.06. – 18.06.2021 Münster
Kosten: 649 €
Inhaber oder Verantwortlicher Leiter:
– 3 Jahre (in den letzten 5 Jahren) hauptberufliche Tätigkeit in der Klasse BE (Theorie & Praxis)
– Teilnahme an einem fünftägigen-Einweisungsseminar gem. §16 FahrlG
Angestellte Fahrlehrer
Angestellte Fahrlehrer können auch Ausbildungsfahrlehrer werden, wenn sie 3 Jahre (in den letzten 5 Jahren hauptberuflich in der Klasse BE (in Theorie und Praxis) ausgebildet und das fünftägige Einweisungsseminar besucht haben. In diesem Fall müssen aber auch die Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen (auch wenn sie selbst nicht ausbilden).
Start 2021: 07.06.2021
§ 2 FahrlG – Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis
(1) Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn
1. der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat,
2. der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,
3. der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,
4. gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
5. der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
6. der Bewerber im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
7. der Bewerber seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE
erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
8. der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
9. der Bewerber eine Prüfung nach § 8 bestanden hat und
10. der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Unzuverlässig im Sinne des Satzes 1 Nummer 4 ist der Bewerber insbesondere dann, wenn er wiederholt die Pflichten gröblich verletzt hat, die ihm nach diesem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen obliegen.
Der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A stellt eine sinnvolle Erweiterung der Erlaubnis BE dar. Gerade in den warmen Monaten des Jahres ist sie eine hervorragende Ergänzung zur Tätigkeit im Pkw. Diese zusätzliche Qualifikation macht den Beruf noch abwechslungsreicher und interessanter – gerade motorradbegeisterte Fahrlehrer/innen werden diese Aufgabe mit Enthusiasmus angehen.
Start 2021: 19.04.2021
Ausreichende Fahrpraxis in der Klasse A
2 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2 bzw. A. Zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung, die Fahrerlaubnisklasse A.
Weitere Fahrpraxisnachweise sind nicht erforderlich
Termine 2021: Mo 16.08. – 27.08.2021
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In dieser Veranstaltung werden Sie umfassend informiert.
Dabei wollen wir gerne folgende Fragen klären:
Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch besteht selbstverständlich auch.
Termine Infotage:
Freitag 12.02.2021
jeweils von 12:15 Uhr bis 14:15 Uhr