Teilnahmebedingungen für Seminare und Fortbildungen
Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen per Brief, Telefax oder eMail an die Fahrlehrerausbildungsstätte
(im Folgenden FABS genannt) im Bildungswerk Verkehr Wirtschaft Logistik NRW e.V.,
Haferlandweg 8, 48155 Münster, Telefax (0251) 6061-463, eMail info@fabs-online.de oder über die
Homepage www.fabs-online.de
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Eine Anmeldung ist verbindlich, sobald sie durch die FABS bestätigt wird.
Auf Grund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund, insbesondere zu geringe Teilnehmerzahl oder
Erkrankung von Dozenten, kann die FABS Seminare absagen. Aus gleichen Gründen können Terminverschiebungen
vorgenommen werden.
Bereits bezahlte Seminargebühren werden in vollem Umfang erstattet, wenn ein Seminar ausfällt.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Teilnahmegebühren werden mit der Bestätigung der Anmeldung durch die FABS fällig und sind
spätestens bei Seminarbeginn zu zahlen.
Die Stornierung von Anmeldungen ist bis zwei Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich.
Bei Kündigung nach diesem Zeitpunkt werden folgende Gebühren erhoben:
– innerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn 25 % der Seminargebühren
– innerhalb einer Woche vor Seminarbeginn 50 % der Seminargebühren
– innerhalb von drei Tagen vor Seminarbeginn 100 % der Seminargebühren
Kündigungen müssen schriftlich an die FABS erfolgen.
Stichtag ist der Tag, an dem die Kündigung der FABS schriftlich vorliegt.
Nach vollständiger Teilnahme an einem Seminar und Ausgleich der Seminargebühren erhält der/die
Teilnehmer/in eine Bescheinigung über die Teilnahme.
Die verwendeten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung – auch
auszugsweise – oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechtsinhabers
zulässig.
Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von der FABS lediglich zum Zweck der Seminardurchführung
gespeichert und verarbeitet. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt unter Umständen
soweit diese mit der Auftragsbearbeitung und -abwicklung beauftragt sind (z.B. Dozenten, Referenten).
In diesem Fall beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das notwendige
Minimum. Darüber hinaus werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben, insbesondere nicht verkauft,
vermietet oder eingetauscht.
Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
Der Gerichtsstand gegenüber Nichtkaufleuten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit ein Seminarteilnehmer Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand Münster.
Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in die Teilnahmebedingungen an.
Registergericht: Amtsgericht Münster, Nr. 2335
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Münster
Ausbildungsbedingungen
Der Ausbildungsvertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Fahrlehrerausbildungsstätte im
Bildungswerk Verkehr Wirtschaft Logistik NRW e.V. (im Folgenden FABS genannt) zustande. Der Bewerber
erhält mit der Bestätigung die Durchschrift des Ausbildungsvertrages. Der amtliche Lehrplan (Anlage zu
§ 2 Abs. 1 FahrlAusbO) ist Bestandteil dieses Vertrages.
Die bei der Klasse B/BE vorgeschriebenen pädagogischen Wochen sind nicht Bestandteil dieses Ausbildungsvertrages
und müssen gesondert vereinbart werden.
Die Lehrgangsgebühren werden für die theoretische Ausbildung zur Vorbereitung auf die Fahrlehrerprüfung
sowie für die in den jeweiligen Ausbildungsklassen gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden erhoben.
Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, kann die FABS vor Beginn Ausbildungen
absetzen. Aus gleichen Gründen können Terminverschiebungen vorgenommen werden.
Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren werden in vollem Umfang erstattet, wenn eine Maßnahme ausfällt
oder Teilnahmegebühren zuviel gezahlt worden sind.
Die Lehrgangsgebühren (Theorie und Fahrstunden) sind vor Beginn der Ausbildung zu zahlen. Abweichend
kann folgender Zahlungsplan vereinbart werden:
Fahrlehrerausbildung der Klassen B/BE:
– 1. Rate vor Beginn der Ausbildung 50 % der Lehrgangsgebühren
– 2. Rate vor Beginn des 3. Ausbildungsmonats 25 % der Lehrgangsgebühren
– 3. Rate vor Beginn des 5. Ausbildungsmonats 25 % der Lehrgangsgebühren
Fahrlehrerausbildungen der Klassen C/CE und D/DE:
– 1. Rate vor Beginn der Ausbildung 50 % der Lehrgangsgebühren
– 2. Rate vor Beginn des 2. Ausbildungsmonats 50 % der Lehrgangsgebühren
Versäumte Ausbildungsstunden können nicht nachgeholt werden. Der/die Teilnehmer/in hat für diese
Stunden keinen Anspruch auf Erstattung.
Bei Kündigung durch den/die Teilnehmer/in vor Lehrgangsbeginn werden folgende Gebühren erhoben:
– bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei
– innerhalb von 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn 20 % der Lehrgangsgebühren
Bei vorzeitigem Ausscheiden des/der Teilnehmers/in während der Ausbildung oder bei Nichtteilnahme an
der Ausbildung ohne ordentliche Kündigung werden folgende Gebühren erhoben:
Fahrlehrerausbildung der Klassen B/BE:
– während der ersten 2 Monate 40 % der Lehrgangsgebühren
– im 3. Monat 60 % der Lehrgangsgebühren
– im 4. Monat 80 % der Lehrgangsgebühren
– im 5. Monat 100 % der Lehrgangsgebühren
Fahrlehrerausbildung der Klasse A: 100 % der Lehrgangsgebühren
Fahrlehrerausbildungen der Klassen C/CE und D/DE:
– im 1. Monat 50 % der Lehrgangsgebühren
– im 2. Monat 100 % der Lehrgangsgebühren
Kündigungen müssen schriftlich an die FABS erfolgen.
Stichtag ist der Tag, an dem die Kündigung der FABS schriftlich vorliegt.
Die FABS kann bei Verletzung der Zahlungspflicht nach angemessener Fristsetzung den Ausbildungsvertrag
kündigen.
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur regelmäßigen aktiven Teilnahme am Unterricht und an den
Fahrstunden und zur Beachtung der erlassenen Lern- und Hausordnung. Die Fehlzeiten dürfen 10 %
der vorgeschriebenen Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
Erfüllt der/die Teilnehmer/in seine Verpflichtungen nicht, insbesondere durch zu hohe Fehlzeiten, besteht
kein Anspruch auf eine Lehrgangsbescheinigung.
Für die Zulassung zur Prüfung ist der/die Teilnehmer/in ausschließlich selbst verantwortlich.
Persönliche Daten des/der Teilnehmers/in dürfen ohne dessen Einverständnis nicht Personen oder Institutionen
außerhalb des zuständigen Kostenträgers oder des Bildungsträgers mitgeteilt werden. Hierfür haftet
der Betrieb auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten (SGB X, § 78).
Der Lehrgangsteilnehmer erkennt mit der Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag diese Ausbildungsbedingungen
ausdrücklich an.
Registergericht: Amtsgericht Münster, Nr. 2335
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Münster